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Klimaschutz-Urteil

Gericht zwingt Ampel-Regierung zu Klima-Sofortmaßnahmen

  • Veröffentlicht: 30.11.2023
  • 14:34 Uhr
  • Damian Rausch
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.© Michael Kappeler/dpa

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stellt die Bundesregierung vor eine neue Herausforderung: Sie muss zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Klimaemissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor zu senken.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung zu zusätzlichen Sofortmaßnahmen verurteilt, um die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor zu senken.

  • Das Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, fordert die Umsetzung effektiver Strategien zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.

  • Die Deutsche Umwelthilfe reagiert auf das Urteil mit der Forderung nach einem Tempolimit in Deutschland.

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zu zusätzlichen Sofortmaßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehrs- und Gebäudebereich verurteilt. Das Gericht reagierte damit auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die eine unzureichende Umsetzung des Klimaschutzes durch die Bundesregierung bemängelten.

Hintergrund des Gerichtsurteils ist die Überschreitung der festgelegten Treibhausgasgrenzwerte im Verkehrs- und Gebäudesektor. Das geltende Klimagesetz, insbesondere § 8, verpflichtet die zuständigen Ministerien, bei Überschreitungen unverzüglich mit Sofortprogrammen zu reagieren. Trotz dieser Vorgaben werden die Klimaziele 2021 und 2022 in diesen Sektoren nicht erreicht.

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Konflikt um Klimaschutzgesetz

Ein wesentlicher Aspekt des Urteils betrifft den Streit um das Klimaschutzgesetz, das eine Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 vorsieht. Laut "n-tv" wurde bisher eine Reduktion von rund 40 Prozent erreicht. Verkehrsminister Volker Wissing hatte sich trotz der Vorgaben des Gesetzes geweigert, ein Sofortprogramm auf den Weg zu bringen. Der Grund: Eine Änderung des Klimaschutzgesetzes ist zwar in Arbeit, aber noch nicht vom Bundestag beschlossen.

Die Bundesregierung prüft nun, ob sie in die Revision geht. Das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium betonte, dass die Regierung eine ambitionierte Klimaschutzpolitik verfolge und bereits im Klimaschutzplan 2023 Maßnahmen enthalten seien, die bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke schließen könnten.

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Gerichtsurteil belebt Debatte um Tempolimit

Das Urteil hat auch praktische Auswirkungen auf die Diskussion um ein Tempolimit in Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe fordert als Reaktion auf das Urteil die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Tempo 30 innerorts.

BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock betonte die Notwendigkeit konkreter Sofortmaßnahmen, die effektiv zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Sie kritisierte, dass bisherige Maßnahmen unzureichend seien und forderte ein "Klimaschutz-Update" für die Gebäude- und Verkehrssektoren, berichtet "t-online".

  • Verwendete Quellen:
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