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Datenschutz

Meta-KI: Was nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch möglich ist

  • Aktualisiert: 27.05.2025
  • 15:45 Uhr
  • Christopher Schmitt
Die Frist ist abgelaufen - der Einspruch auf Instagram nach wie vor möglich. (Symbolbild)
Die Frist ist abgelaufen - der Einspruch auf Instagram nach wie vor möglich. (Symbolbild)© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Wer die Frist verpasst hat, der Verwendung seiner Nutzerdaten für die Meta-KI zu widersprechen, ist nicht machtlos: Warum sich ein Widerspruch auf Instagram und Facebook immer noch lohnt - und wie es funktioniert.

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Inhalt

Die Widerspruchsfrist ist in der Nacht auf Dienstag (27. Mai) abgelaufen: Ab sofort nutzt der Mutterkonzern Meta die öffentlichen Inhalte europäischer Kund:innen auf Instagram und Facebook, um seine Künstliche Intelligenz zu füttern. Was können User:innen jetzt noch tun, um ihre Daten vor dem Tech-Riesen zu schützen?

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Was nach Fristablauf nicht mehr möglich ist

Die bereits veröffentlichten Inhalte auf Facebook und Instagram lassen sich nach Ablauf der Frist nicht mehr vor dem KI-Training schützen. Ein Mittel, diese Daten nachträglich doch noch unter Verschluss zu halten, gibt es nicht - sie zählen ab sofort zum Trainingsmaterial.

Deshalb lohnt sich ein verspäteter Widerspruch

Für Nutzer:innen, die Wert auf Datenschutz legen, lohnt sich ein Widerspruch nach Ablauf der Frist dennoch: Auf diese Weise sind künftig veröffentlichte Inhalte auf Facebook und/oder Instagram - Posts, Kommentare und Fotos - nämlich vor dem Meta-KI-Training geschützt. Ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs, der für jede Plattform gesondert erfolgen muss, gilt selbiger für alle in Zukunft veröffentlichten Inhalte. Unabhängig vom Fristablauf gibt es nach wie vor zwei Wege, um der Nutzung der eigenen Inhalte für das KI-Training zu widersprechen:

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So können Sie immer noch widersprechen

  • Einfacher Weg: Formulare für Facebook und Instagram ausfüllen
  • Für den Widerspruch auf Facebook und Instagram können Sie wie folgt vorgehen:
  • Links der Formulare für Facebook und Instagram anklicken
  • E-Mail-Adresse, mit der Sie in der jeweiligen Plattform angemeldet sind, angeben
  • Feld zur Begründung kann, aber muss nicht ausgefüllt werden
  • Klappt der Widerspruch, sollten Sie für die jeweilige Plattform eine Bestätigungsmail erhalten
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Auf Instagram können sie den Widerspruch folgendermaßen einleiten:

  • Rufen Sie Ihr Profil auf und öffnen Sie die Einstellungen.
  • Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf "Info".
  • Wählen Sie dann den Punkt "Datenschutzrichtlinie".
  • Suchen Sie innerhalb der Seite nach dem Begriff "Widerspruch" – entweder über die Lupe (in der App) oder mit Strg+F (im Browser).
  • Tippen Sie auf den Abschnitt "Widerspruchsrecht".
  • Klicken Sie auf den Link "zu widersprechen".
  • Beantworten Sie die Frage "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" mit "Ja".
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und klicken Sie auf "Senden" – ein Text zur Begründung ist nicht nötig.

Falls der Widerspruch funktioniert hat, müssten Sie für die Plattformen jeweils eine Nachricht bekommen, die das bestätigt. Außerdem werden User:innen in Form detailliertere Mails informiert.

  • Verwendete Quellen
  • BR24: "Meta-KI: Was tun, wenn Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben?"
  • tagesschau.de: "User können Daten-Nutzung jetzt noch widersprechen"
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