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Regelungen am 24. und 31. Dezember

Heiligabend und Silvester: Wer hat frei, wer muss arbeiten?

  • Aktualisiert: 19.12.2024
  • 14:33 Uhr
  • Clarissa Yigit
Nicht jeder Arbeitnehmer:in bekommt an Heiligabend oder Silvester frei, da an diesen Tagen grundsätzlich Arbeitspflicht herrscht. (Symbolbild)
Nicht jeder Arbeitnehmer:in bekommt an Heiligabend oder Silvester frei, da an diesen Tagen grundsätzlich Arbeitspflicht herrscht. (Symbolbild)© nicoletaionescu - stock.adobe.com

In Deutschland hat es sich in vielen Branchen eingespielt, dass Heiligabend und Silvester nur halbtags gearbeitet wird. Da es sich bei diesen Tagen allerdings nicht um Feiertage handelt, gelten hier Sonderregelungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • "Zwischen den Jahren" freinehmen ist sehr beliebt bei Arbeitnehmer:innen.

  • Dabei ist es doch praktisch, dass für Heiligabend und Silvester jeweils nur ein halber Urlaubstag genommen werden muss.

  • Aber trifft das auch wirklich auf alle Jobs zu?

Für viele Menschen ist es üblich, an Heiligabend und Silvester nicht arbeiten zu müssen – beispielsweise wegen Betriebsurlaub.

Andernfalls werden diese Tage auch gerne als Urlaubstage verplant, da es bei vielen Arbeitgeber:innen üblich ist, dass sowohl für Heiligabend als auch für Silvester jeweils nur ein halber Tag Urlaub genommen werden muss. Die zweite Tageshälfte wird als Feiertag abgerechnet. Aber sind der 24. und 31. Dezember wirklich Feiertage?

Hier eine kurze Erläuterung über diese beiden begehrten Urlaubstage.

Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

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Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage

Grundsätzlich gilt, dass Beschäftigte an jedem Werktag arbeiten müssen, solange es kein gesetzlicher Feiertag ist oder man Urlaub oder eine Freischicht hat.

Heiligabend (24. Dezember) sowie Silvester (31. Dezember) sind keine gesetzlichen Feiertage. Falls diese Tage also nicht gerade auf ein Wochenende fallen, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht, erklärt der Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender auf der Internetseite der Gewerkschaft IG Metall.

Demnach hat an diesen beiden Tagen nur frei, wer auch Urlaub beantragt und genehmigt bekommt. Auch reiche es nicht aus, nur einen halben Tag Urlaub zu nehmen.

Zudem ist es laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht möglich, "nur einen halben Urlaubstag zu nehmen", schreibt BR24. Demnach sei ein halber Urlaubstag auf einen ganzen aufzurunden.

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

§ 5 BUrlG

"Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden", lautete es nach § 5 im BUrlG.

Ob Mitarbeitende nun einen ganzen oder einen halben Tag Urlaub nehmen müssen, entscheidet in der Praxis daher der Arbeitgeber.

In einigen Branchen (beispielsweise im Einzelhandel oder der Gesundheitsversorgung) ist es zudem notwendig, dass dort die Mitarbeiter:innen an Heiligabend und Silvester im Einsatz sind, um die Bedürfnisse der Kund:innen und Patient:innen zu decken, schreibt "SZ Jobs",

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Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln Arbeitszeit

Allerdings gibt es für viele Branchen Tarifverträge, die für Heiligabend und Silvester eine Arbeitsbefreiung – zum Teil wenigstens für einen halben Tag – vorsehen. In der Metallindustrie Nordrhein-Westfalen beispielsweise endet die tarifliche Arbeitszeit an diesen Tagen um 13 Uhr.

Oftmals existieren aber auch betriebliche oder vertragliche Regelungen, die für Heiligabend und Silvester ganz oder teilweise Freizeit beinhalten.

Wie Bender weiter erklärt, könnte unter Umständen auch "ein Freizeitanspruch für Heiligabend und Silvester auch aufgrund einer entsprechenden betrieblichen Übung" bestehen. Arbeitnehmer:innen können sich demnach auf eine Befreiung an diesen Tagen berufen, wenn sie der Arbeitgeber "in den vergangenen Jahren wiederholt und ohne Einschränkung an diesen Tagen freigestellt hat." Laut Bender ließe das Verhalten des Chefs dann auf einen entsprechenden Bindungswillen schließen.

Auch ein arbeitsrechtlicher Gleichberechtigungsgrundsatz kann den Beschäftigten freie Tage bescheren. Dieser besagt nämlich, dass kein Kolleg:in benachteiligt werden darf. Bekommen demnach manche Beschäftigte an Heiligabend oder Silvester frei, dürften in der Regel alle zu Hause bleiben, erklärt "Stiftung Warentest".

Die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sowie Neujahr (1. Januar) sind gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen haben Arbeitnehmer:innen grundsätzlich frei – außer sie sind zur Arbeit an diesen Feiertagen eingeteilt.

  • Verwendete Quelle:
  • SZ Jobs: "Heiligabend und Silvester: Ganze oder halbe Arbeitstage?"
  • BR24: "Heiligabend und Silvester - ein halber oder ganzer Urlaubstag?"
  • Stiftung Warentest: "Rechts­fragen rund um Weih­nachten"
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:newstime vom 19. Dezember 2024 |  08:25
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