Transgeschlechtlichkeit im Strafvollzug
NRW: Inhaftierte beantragt geschlechtsangleichende Operation
- Veröffentlicht: 05.06.2024
- 14:28 Uhr
- Clarissa Yigit
In Nordrhein-Westfalen soll erstmals eine in Haft befindliche Person einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Transgender-Inhaftierte in einer Justizvollzugsanstalt in NRW wurde bereits in den Frauenvollzug verlegt.
Sie hat einen Antrag für eine geschlechtsangleichende Operation gestellt.
Das erforderliche Gutachten für diese Maßnahme liegt bereits vor, die Genehmigung für die OP noch nicht.
Eine Trans-Gefangene in einer Justizvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat beantragt, dass sie im Vollzug ihr Geschlecht mittels einer Operation angleichen lassen kann. Dies geht aus dem aktuellen Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes hervor. Das für die Operation nötige Gutachten liege bereits vor, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
In dem Bericht wählte der Beauftragte bereits die weibliche Form, da die transgeschlechtliche Person schon in den Frauenvollzug verlegt wurde.
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Gründe für eine Operation
Ende 2023 habe die Transgender-Gefangene von ihren Erfahrungen im Vollzug berichtet. Nach der Personenstandsänderung war sie vom Männer- in den Frauenvollzug verlegt worden.
Jedoch habe sie dadurch nicht nur die Arbeit verloren, sondern auch die dringend benötigte psychologische Betreuung während der laufenden Hormontherapie, berichtet die Inhaftierte. Zudem sei ihr die Teilnahme an Umschulungen verwehrt worden, da noch männliche Geschlechtsmerkmale vorhanden seien.
Diese Isolationserfahrungen hätten zu Depressionen und Suizidalität geführt. Seit Jahresanfang sei es besser, berichtet die Gefangene, unter anderem mit der Gründung einer Arbeitsgruppe "Trans" und "einem spürbaren progressiven Wandel in ihrer Anstalt".
Die Gefangene hofft nun, zeitnah die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation zu bekommen.
Auszug aus dem Bericht des Justizvollzugsbeauftragten
"Die Gefangene hofft nun, zeitnah die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation zu bekommen. Dies wäre dann der erste derartige Eingriff, der in Nordrhein-Westfalen während der Haft durchgeführt würde", heißt es im Bericht des Beauftragten.
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Herausforderung: Umgang mit transgeschlechtlichen Personen
Wie das Justizministerium auf Anfrage der dpa ergänzt, werde über die Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen im Männer- oder Frauenvollzug "unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls" entschieden.
Die Häftlinge werden nach dem Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit) behandelt. Dies bedeutet für eine mögliche Operation, dass "die Gefangenen eine medizinische Betreuung erhalten, die den Standards und Leitlinien außerhalb des Vollzuges entspricht." Demnach richte man sich daher in Gefängnissen bei sogenannten geschlechtsangleichenden Maßnahmen nach den üblichen Leitlinien, berichtet die dpa.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Bericht des Justizvollzugsbeauftragten NRW: "Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein- Westfalen für das Jahr 2023"