Gesetzesentwurf
Prostitution in Deutschland: Justizminister Buschmann gegen Sexkauf-Verbot
- Veröffentlicht: 30.12.2023
- 18:47 Uhr
- Damian Rausch
In einer kontroversen Debatte um die Zukunft des Prostitutionsgesetzes in Deutschland meldet sich Bundesjustizminister Marco Buschmann mit klaren Aussagen zu Wort. Er stellt sich gegen ein allgemeines Sexkauf-Verbot, wie es in einigen europäischen Ländern bereits praktiziert wird.
Das Wichtigste in Kürze
Bundesjustizminister Marco Buschmann betont die Wichtigkeit, Zwang gegenüber Prostituierten zu bekämpfen.
Geplante Reformen im Strafrecht beinhalten eine Herabstufung von Verstößen gegen Sperrbezirksverordnungen von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten.
Das Europäische Parlament unterstützt das nordische Modell der Freierbestrafung, während in Deutschland die Diskussion über die Wirksamkeit der aktuellen Gesetzeslage in Bezug auf Menschenhandel und Zwangsprostitution anhält.
In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann in Berlin zu den aktuellen Reformplänen im Bereich der Prostitution. Er sprach sich gegen ein generelles Sexkauf-Verbot aus, wie es in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Buschmann betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Zwang gegenüber Prostituierten und verwies auf die bestehenden Instrumente des deutschen Strafrechts, die er in diesem Bereich für ausreichend hält.
"Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts", sagte Buschmann der Nachrichtenagentur.
Geplante Reformen: Änderungen bei Sperrbezirksverordnungen
Eine wesentliche Änderung, die im Rahmen der geplanten Strafrechtsreform vorgesehen ist, betrifft die Behandlung von Verstößen gegen Sperrbezirksverordnungen. Derzeit können solche Verstöße mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Buschmanns Vorschlag sieht vor, sie zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen, sodass sie nicht mehr als Straftaten gelten. Er betonte jedoch die Notwendigkeit, weiterhin Sperrbezirke in den Kommunen einrichten und durchsetzen zu können, insbesondere in sensiblen Bereichen wie in der Nähe von Schulen oder Kindergärten.
Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland seit 2002
Seit der Legalisierung der Prostitution in Deutschland im Jahr 2002 hat es mehrere Gesetzesänderungen gegeben. Ziel des von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführten Prostitutionsgesetzes von 2002 war es, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Nach Ansicht vieler Experten hat dieses Gesetz jedoch eher die Position der Bordellbetreiber und Freier gestärkt. Das 2017 eingeführte Prostituiertenschutzgesetz legt vor allem gewerberechtliche Bestimmungen fest und verpflichtet Prostituierte zur Anmeldung und Gesundheitsberatung.
Die von Buschmann geplante Reform des Strafgesetzbuches soll auch weitere Aspekte wie die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens umfassen. Ein konkreter Gesetzesentwurf wird für das erste Halbjahr 2024 erwartet.
Während das Europaparlament kürzlich das sogenannte Nordische Modell, das Schwarzfahren bestraft, positiv bewertete, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, Buschmanns Reformpläne. Sie plädiert für ein striktes Sexkauf-Verbot in Deutschland, da die derzeitige Gesetzeslage Menschenhandel und Zwangsprostitution begünstige und die organisierte Kriminalität in diesem Bereich verstärke. Lindholz betont, dass sich Deutschland zu einem Zentrum der Prostitution in Europa entwickelt habe, was nicht länger hingenommen werden dürfe.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa