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Digitale Trends

Fake News auf Social Media: Berliner Senatorin warnt Schulen vor verstörendem TikTok-Trend

  • Aktualisiert: 24.04.2024
  • 12:27 Uhr
  • Lara Teichmanis
Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berlins Bildungssenatorin, ruft Schulen und Lehrkräfte zu mehr Bewusstsein im Umgang mit Fake News auf TikTok auf.
Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berlins Bildungssenatorin, ruft Schulen und Lehrkräfte zu mehr Bewusstsein im Umgang mit Fake News auf TikTok auf.© Jens Kalaene/dpa

Nicht immer können Kinder und Jugendliche den Wahrheitsgehalt von Videos auf beliebten Portalen prüfen. Aktuell kursieren wieder Fake News an manchen Schulen. Es geht um sexuelle Übergriffe.

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Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Schulen vor Falsch-Informationen aus dem Internet zum Thema sexuelle Belästigung von Mädchen und Jugendlichen gewarnt.

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Es gebe einen "verstörenden TikTok-Trend", der als "National Rape Day" (deutsch: Nationaler Vergewaltigungstag) bekannt sei. Dieser könne am Mittwoch (24. April) Auswirkungen auf Schulen haben, schrieb Günther-Wünsch am Dienstag (23. April) in einem Brief an die rund 800 Berliner Schulen.

Das TikTok-Logo ist auf einem Mobiltelefon vor einem Computerbildschirm zu sehen, der den TikTok-Startbildschirm anzeigt.
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Verstörender TikTok-Trend ruft zu Straftaten auf

Zum ersten Mal sei 2021 über ein TikTok-Video dazu aufgefordert worden, am 24. April junge Frauen und Mädchen anzufassen und zu belästigen. Diese Handlungen würden an diesem Tag angeblich nicht bestraft, heißt es in dem Brief. Zwar sei das Video gelöscht und die Behauptung bereits damals als Falschmeldung enttarnt worden, das Thema halte sich jedoch hartnäckig. "Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von TikTok-Nutzern aufgegriffen und findet u.a. in Chats Verbreitung an Schulen."

Günther-Wünsch forderte die Schulen auf, im Lehrerkollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen. Schüler:innen, die das Thema ansprächen, sollten ernst genommen werden. Lehrer:innen sollen beim Thema sexuelle Übergriffe aufmerksam und handlungssicher sein: "Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern."

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten.

Katharina Günther-Wünsch, Bildungssenatorin Berlin

Auf Nachfrage hieß es von der Senatsbildungsverwaltung, das Thema sei aktuell an einzelnen Schulen von Schüler:innen angesprochen worden, man wolle mit dem Brief vorsorglich darauf hinweisen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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