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Ohne kann er nicht belangt werden

Um Putin dranzukriegen: Baerbock fordert Sondertribunal

  • Aktualisiert: 17.01.2023
  • 18:01 Uhr
  • Lena Glöckner

Putin kann in Den Haag nicht wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine belangt werden. Außenministerin Baerbock will das ändern - und auch den Verdacht auf Völkermord prüfen lassen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Baerbock will die russische Führungsriege mit einem Sondergericht für den Angriffskrieg zur Rechenschaft ziehen.

  • Die Außenministerin schlug zugleich eine Reform des Völkerstrafrechts vor.

  • Dennoch gab sie zu, dass ein Sondertribunal auch für sie nicht die Ideallösung sei.

Annalena Baerbock will Wladimir Putin und seine russische Führungsriege mit einem internationalen Sondertribunal für den Angriffskrieg auf die Ukraine zur Rechenschaft ziehen. "Wir unterstützen den ukrainischen Wunsch der Einrichtung eines Sondertribunals für Russlands Aggressionsverbrechen mit internationaler Unterstützung", sagte Baerbock am Montag (17. Januar) in Den Haag. Das Tribunal solle auf ukrainischem Recht fußen, sagte die Ministerin.

Obendrein sprach die Grünen-Politikerin sich dafür aus, angesichts der Angriffe auf die Zivilbevölkerung auch den Verdacht auf Völkermord zu prüfen. "Wir müssen uns angesichts dieser Brutalität, angesichts der Kriegsverbrechen und der systematischen Verbrechen, angesichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit anschauen, inwieweit dies nicht auch Formen von Völkermord einnimmt", sagte sie. Die Angriffe auf Stromnetze könnten dazu führen, dass Hunderttausende Menschen verdursten oder erfrieren könnten.

Baerbock will Völkerstrafrecht reformieren

Um eine "eklatante Rechtslücke zu schließen", schlug Baerbock eine Reform des Völkerstrafrechts vor. Demnach sollen die rechtlichen Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mittelfristig so angepasst werden, dass auch der Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann. So solle es für die Eröffnung eines Verfahrens beim Weltstrafgericht ausreichen, wenn der Opferstaat einer Aggression unter die Jurisdiktion des Gerichtshofes falle. Nun ist es so, dass nur der UN-Sicherheitsrat den Fall dem Gericht übertragen kann, da weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner sind. Es dürfe "keinen Sonderweg für ein Land, für einen Aggressor geben", sagte Baerbock.

Ein Sondertribunal sei "keine ideale Lösung, auch nicht für mich", räumte Baerbock ein. "Aber dass wir diese Sonderlösung brauchen, liegt daran, dass unser Völkerrecht eben derzeit eine Lücke hat." Man rede zudem nicht über Probleme in 20 Jahren, "sondern über Gerechtigkeit von heute". Man brauche eine "ganz klare Botschaft an die russische Führung (...) und damit auch an alle anderen in der Welt, dass ein Angriffskrieg in dieser Welt nicht ungestraft bleibt".

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Putin durch Immunität geschützt

Auch ein solches Tribunal kann "die Troika" aus dem russischen Präsidenten Wladimir Putin, Ministerpräsident Michail Mischustin und Außenminister Sergej Lawrow zunächst nicht anklagen, dessen ist sich auch Baerbock bewusst. Wegen derer Immunität ist es voraussichtlich erst nach Ende ihrer Amtszeit möglich. Mit ihrem Vorstoß zielt sie auf die russische Führungselite. Dabei dürfte es um bis zu 25 Mitglieder des russischen Sicherheitsrates gehen, angefangen etwa bei Verteidigungsminister Sergei Schoigu.

Ein Sondertribunal hat nach Ansicht von Rechtsexperten auch Nachteile. So müsste ein solches Gericht erst langwierig aufgebaut werden, von der Anstellung der Richter und Ankläger bis hin zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens. Auch ein Sondergericht bietet keine Garantie, dass tatsächlich Putin oder seine Führungsriege vor Gericht gestellt werden. Denn zurzeit scheint es ausgeschlossen, dass sie jemals ausgeliefert werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
urn:newsml:dpa.com:20090101:230112-911-012273
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