Oberstes Gericht
Wegen umstrittener Zölle: Trump zieht vor Supreme Court
- Aktualisiert: 04.09.2025
- 16:50 Uhr
- dpa
US-Präsident Trump hofft auf die höchste Instanz: Nach dem Rückschlag vor dem Berufungsgericht könnte nun der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob er seine milliardenschweren Zölle aufrechterhalten darf.
Donald Trump hat in der Frage nach den von ihm bestimmten weitreichenden Zöllen auf Importe den Obersten Gerichtshof eingeschaltet. Seine Regierung reichte beim Supreme Court am Mittwoch (3. September, Ortszeit) einen Einspruch sowie einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren ein, wie US-Medien, darunter die "New York Times" und der Sender NBC, mit Verweis auf die Gerichtsdokumente berichteten.
Das beschleunigte Verfahren fordert den US-Gerichtshof auf, bis zum 10. September mitzuteilen, ob er sich der Frage annehmen wird, und dann gegebenenfalls schnell Rechtssicherheit herzustellen.
Der Einspruch bezieht sich nach Angaben des US-Senders NBC News demnach auf Zölle für Produkte aus China sowie einige Waren aus Kanada, China und Mexiko.
Streit um Importzölle
Zuvor hatte ein Berufungsgericht Trump die Befugnis abgesprochen, auf Basis eines Notstandsgesetzes weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Die Gerichtsentscheidung sollte allerdings nicht vor dem 14. Oktober in Kraft treten, was Trump Zeit gab, sie anzufechten. Mindestens bis dahin gelten die Zölle weiter. Trump hat Grund zur Hoffnung, dass die Richterriege des Supreme Court, die in seiner ersten Amtszeit nach rechts rückte, in seinem Sinne entscheidet.
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Für seine weitreichenden Zölle auf viele Produkte aus dem Ausland hatte Trump ein Gesetz von 1977 herangezogen. Dies besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress angerufen werden muss. Zölle seien jedoch eine Kernkompetenz des US-Parlaments, hatte das Berufungsgericht verdeutlicht. Die Richter hatten damit zwar in erster Linie Trumps juristische Argumentation moniert, aber auch seiner aggressiven Handelspolitik zunächst einen Dämpfer verpasst.