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Weihnachtsbonus

Weihnachtsfreude für Bedürftige: 150 Euro Bonus für Bürgergeld-Empfänger

  • Veröffentlicht: 04.12.2024
  • 16:43 Uhr
  • Benedikt Rammer
Der Verein Sanktionsfrei e.V. und verschenkt einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an so viele Bürgergeld-Bedürftige wie möglich.
Der Verein Sanktionsfrei e.V. und verschenkt einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an so viele Bürgergeld-Bedürftige wie möglich.© Silvia Marks/dpa Themendienst/dpa-tmn

Der Verein Sanktionsfrei e.V. vergibt auch in 2024 einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an bedürftige Bürgergeld-Empfänger:innen, um ihnen ein sorgenfreies Fest zu ermöglichen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein Sanktionsfrei e.V. vergibt erneut einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger:innen.

  • Bislang konnten 3.000 Euro gesammelt werden, doch weitere Spenden sind dringend nötig.

  • Die Aktion setzt ein starkes Zeichen der Solidarität in einer finanziell herausfordernden Zeit.

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Die Weihnachtszeit bringt für viele Menschen nicht nur Freude, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen. Gerade für Empfänger:innen von Bürgergeld oder Grundsicherung sind diese zusätzlichen Kosten oft schwer zu stemmen. Um hier Abhilfe zu schaffen, vergibt der Verein Sanktionsfrei e.V. auch in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro an bedürftige Familien.

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Teilnahmebedingungen und Verlosung

Dank großzügiger Spenden wurden laut "bürgergeld.org" bislang 3.000 Euro gesammelt, womit bereits 20 Familien unterstützt werden konnten. Der Bedarf ist jedoch groß, und der Verein hofft auf weitere Spenden, um noch mehr Bedürftigen eine Freude zu bereiten. Jede Spende zählt und hilft dabei, das Weihnachtsfest für betroffene Familien ein wenig heller zu gestalten.

Interessierte Bürgergeld-Empfänger:innen können sich bis zum 11. Dezember 2024 auf der Webseite von Sanktionsfrei e.V. für die Verlosung anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Nach der Auslosung werden die Gewinner:innen per E-Mail benachrichtigt und müssen entsprechende Nachweise über ihren Leistungsbezug erbringen. Der Verein stellt laut "bürgergeld.org" sicher, dass der Bonus nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird, was für viele eine große Erleichterung darstellt.

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  • Verwendete Quellen:
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