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80-Jähriger angeklagt

50 Jahre nach Todesschuss an DDR-Grenzübergang: Ex-Stasi-Mitarbeiter vor Gericht

  • Veröffentlicht: 14.03.2024
  • 08:02 Uhr
  • Joachim Vonderthann
Der Schriftzug "Ausreise" am sogenannten "Tränenpalast", der Ausreisehalle der früheren Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße.
Der Schriftzug "Ausreise" am sogenannten "Tränenpalast", der Ausreisehalle der früheren Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße.© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Am 29. März 1974 mitten in Berlin am Grenzübergang Friedrichstraße wurde ein Pole hinterrücks erschossen. Der mutmaßliche Mörder muss sich jetzt verantworten.  

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Stasi-Mitarbeiter soll vor 50 Jahren in Berlin einen damals 38-jährigen Polen erschossen haben.

  • Der Mann wollte seinerzeit nach Westberlin ausreisen.

  • Erst im vergangenen Jahr sah die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gekommen, den Fall juristisch aufzuarbeiten. 

Knapp 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss auf einen Polen am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ostberlin beginnt am Donnerstag (14. März) der Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den inzwischen 80 Jahre alten Leipziger wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Bis es dazu kam, vergingen Jahrzehnte. Erst im vergangenen Jahr sah die Behörde eine Chance, den Fall vor Gericht zu bringen.

Mit "Unschädlichmachung" beauftragt

Der Oberleutnant soll das 38 Jahre alte Opfer am 29. März 1974 hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen haben. Der Leipziger soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angehört haben und mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein. Vorangegangen sein soll, dass der 38-Jährige in der polnischen Botschaft seine Ausreise nach Westberlin zu erzwingen versuchte.

Der Fall wurde von der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter aufgenommen, die Unrechtstaten in der DDR dokumentierte und Beweismittel sammelte. Nach dem Fall der Mauer 1989 wurde die Tat weiter verfolgt. Allerdings kamen die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft über viele Jahre nicht voran. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Behörde jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

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Erster Stasi-Mord vor Gericht

Dieser Argumentation ist das Gericht bislang gefolgt und ließ die Anklage zu. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Nach Angaben des Historikers Gerhard Sälter von der Stiftung Berliner Mauer ist es das erste Mal, dass ein Mordauftrag des MfS vor Gericht kommt, der vollzogen wurde. "Bisher kannten wir nur unausgeführte Mordplanungen, einen nachgewiesenen Mordversuch und Spekulationen darüber, ob das MfS nicht an Todesfällen beteiligt gewesen sei", erklärte er.

Kinder des getöteten Polen, ein Sohn und eine Tochter, treten im Verfahren als Nebenkläger:innen auf. Am ersten Prozesstag ist nach Gerichtsangaben unter anderem ein Kriminalhauptkommissar geladen. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht Berlin hat zunächst sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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