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ZDF-Talkshow "Markus Lanz"

"Äußerste Vorsicht": Kanzleramtschef Frei warnt vor AfD-Verbot

  • Veröffentlicht: 21.05.2025
  • 05:45 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Thorsten Frei ist neuer Kanzleramtschef in der schwarz-roten Bundesregierung.
Thorsten Frei ist neuer Kanzleramtschef in der schwarz-roten Bundesregierung.© REUTERS/Liesa Johannssen

CDU-Politiker Thorsten Frei rät zur Zurückhaltung beim Thema AfD-Verbot. In der ZDF-Sendung "Markus Lanz" warnt der Kanzleramtschef davor, sich auf eine juristische Lösung zu verlassen – politische Antworten seien gefragt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kanzleramtschef Thorsten Frei mahnt in der Verbotsdebatte über die AfD zur "äußersten Vorsicht".

  • Ein Parteiverbot sei juristisch kaum durchsetzbar und könne nur politisch beantwortet werden, so Frei.

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zwar hochgestuft, doch ein Verwaltungsgericht muss die Einstufung noch prüfen.

Kanzleramtschef Thorsten Frei hat in der Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren zur "äußersten Vorsicht" aufgerufen. In der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" warnte der CDU-Politiker vor der Vorstellung, "dass die Einordnung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch in irgendeiner Weise reiche, um am Ende zu einem Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht zu kommen".

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Ich persönlich glaube nicht, dass man eine Partei wie die AfD mit juristischen Mitteln bekämpfen könne.

Thorsten Frei, Kanzleramtschef

Das funktioniere letztlich nur auf politischem Weg. Bei der vergangenen Bundestagswahl sei die AfD von zehn Millionen Menschen gewählt worden. "Die wären durch ein Parteiverbot ja nicht plötzlich weg." Am wirksamsten sei es, so Frei weiter, "dass wir die offensichtlichen Probleme und Herausforderungen in Deutschland lösen".

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Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD Anfang Mai als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen. Die Partei wehrt sich dagegen mit einem Eilantrag. Bis das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung trifft, hat der Verfassungsschutz die neue Einstufung ausgesetzt und führt die AfD zunächst weiter als sogenannten Verdachtsfall.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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