Illegale Einfuhr
Haifischzähne als Andenken? Finger weg von diesen Urlaubssouvenirs
- Aktualisiert: 08.07.2024
- 17:33 Uhr
- Lisa Apfel
Die Urlaubs-Saison ist in vollem Gange. Doch bei der Heimkehr sollten Tourist:innen aufpassen, welche Souvenirs sie mitbringen.
Das Wichtigste in Kürze
Von einem schönen Urlaub möchten viele auch noch lange danach noch etwas haben.
Ein Urlaubs-Andenken hat wohl fast jeder schon mal von einer Reise mit nach Hause gebracht.
Vor allem bei tierischen Mitbringseln sollte man jedoch vorsichtig sein - denn man könnte sich strafbar machen.
Eine Postkarte, ein Kühlschrankmagnet oder diverse Schnappschüsse - all diese Dinge zähle zu den wohl gängigsten Urlaubssouvenirs.
Wer es bei seinen Andenken weniger klassisch mag, sollte sich jedoch vorab schlaumachen. Denn nicht alles darf man einfach so aus den Ferien wieder mit nach Hause nehmen. Vor allem bei tierischen Andenken sollte man vorsichtig sein.
Illegale Andenken: Von diesen Produkten sollte man Abstand halten
Dinge wie etwa Haifischzähne oder gar lebende exotische Tiere schaden nämlich nicht nur der Artenvielfalt, wie "Der Standard" schreibt. Bei der Einfuhr solcher extravaganten Souvenirs kann man sich sogar strafbar machen.
So warnt Georg Scattolin, Artenschutzexperte des World Wide Fund for Nature (WWF) laut dem "Standard": "Was am Strand oder auf exotischen Märkten wie ein harmloses Andenken wirkt, trägt dazu bei, dass bedrohte Arten weiter an den Rand des Aussterbens gedrängt werden."
Die Mahnung ist nicht unbegründet: Auch die Nachfrage nach geschützten Arten sei hoch, heißt es in dem Bericht weiter. Dementsprechend würden auch diese Tierarten häufig zu Souvenirs verarbeitet.
Die Zeitung hat eine Übersichtsliste der Produkte angefertigt, um die Urlauber:innen besser einen großen Bogen machen sollten:
- Die Finger lassen sollte man demnach von Erinnerungsstücken aus Elfenbein oder verschiedenen Korallen - auch in Form von Schmuck oder Kunst.
- Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte sollten ebenfalls Tabu sein.
- Auch bei lebenden Zierpflanzen müssen Reisende vorsichtig sein, beispielsweise bei Orchideen oder Kakteen.
- Zudem auf der Tabu-Liste vermerkt sind Schlangen-, Skorpion- oder Tierknochenwein, Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und Cites-Etikett sind für den persönlichen Gebrauch demnach erlaubt) sowie Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über den erlaubten Freimengen.
Der deutsche Zoll bat Urlauber:innen bereits im vergangenen Jahr um mehr Achtsamkeit beim Artenschutz. Allein im Jahr 2021 haben beispielsweise Beamte des Dresdner Hauptzollamtes mehr als 200 Verstöße registriert und rund 2.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse sichergestellt, wie die Behörde in Dresden im März 2023 mitgeteilt hatte. Zumeist betraf das Waren aus Schlangen- und Krokodilleder, aus Korallen, Elfenbein sowie aus Substanzen, die aus geschützten Pflanzenarten hergestellt wurden.
Der Zoll beschlagnahmt geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente bei der Ein- und Ausfuhr sowie beim Transfer festgestellt werden. Dabei ist es ohne Belang, ob sie privat, gewerblich, im Reiseverkehr, per Post oder auf anderen Wegen transportiert werden. Laut Zoll werden die meisten Verstöße von Urlauber:innen begangen, die solche Erzeugnisse aus Unwissenheit oder mangels Unrechtsbewusstseins als Souvenirs mitbringen.
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Millionen Tiere werden jährlich für Souvenirs getötet
Wer sich nun fragt, warum man sich an diese Regeln halten muss, dem ist das Ausmaß des Souvenirgeschäfts wahrscheinlich nicht bewusst: Der gewerbliche Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen gilt als lukratives Geschäft. Pro Jahr werden etwa 25 Millionen Seepferdchen für die Erinnerungsstücke getötet, wie "Der Standard" weiter berichtet. Eine Million Krokodile und Warane ließen ebenfalls für Urlaubs-Andenken ihr Leben.
"Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein", betont Experte Scattolin.
Der Handel mit den bedrohten Tier- oder Pflanzenarten kann einem teuer zu stehen kommen: In einem besonders extremen Fall war ein Mann in Vietnam Anfang 2023 wegen des illegalen Schmuggels von fast zehn Tonnen Elfenbein und Nashorn-Hörnern zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Unter anderem hatte der 33-Jährige auch Pangolinschuppen und Löwenknochen illegal aus Afrika nach Vietnam transportiert. Der Angeklagte habe nicht nur gegen die Vorschriften zum Schutz gefährdeter, wertvoller und seltener Tiere verstoßen, sondern auch Dokumente gefälscht, befand das Gericht in der vietnamnesischen Stadt Da Nang.
Auch während der Reise ist Vorsicht geboten
Doch auch während des Urlaubs selbst sollte man die Augen offenhalten - vor allem bei dem, was auf den Tellern landet. Wer in den Ferien lecker essen gehen möchte, sollte sicherstellen, dass auf den Menüs der Lokale keine seltenen Arten stehen. Oftmals landen dem "Standard" zufolge nämlich auch viele bedrohte Arten wie etwa Haie oder Rochen auf den Speisekarten - teilweise auch gut versteckt. So werde mit dem Hai in Italien beispielsweise am häufigsten Betrug betrieben: Der wird nämlich gerne mal als Schwertfisch an den Mann oder die Frau gebracht.
Es gibt aber auch offensichtlichere Tierrechtsverletzungen, beispielsweise Wildtiershows. Um Urlauber:innen diese Unterhaltung zu präsentieren, werden Tiere hierfür teils illegal gefangen oder gezüchtet und ruhig gestellt.
Von der WWF gibt es einen recht einfachen Leitfaden, um solche Gesetzesbrüche oder Naturzerstörungen zu vermeiden: Einfach ganz von tierischen oder pflanzlichen Souvenirs absehen.
In Anbetracht dessen, was alles auf dem Spiel steht, lebt es sich mit dem klassischen Kühlschrankmagneten also am besten.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa