Unterschied im Ruhestand
Beamtenpension vs. gesetzliche Rente: Welche höher ist - und warum
- Aktualisiert: 18.09.2023
- 12:56 Uhr
- Clarissa Yigit
Pensionen fallen in der Regel sehr viel höher aus, als die üblichen Renten. Allerdings haben Pensionär:innen auch höhere Ausgaben. So müssen diese beispielsweise ihre Bezüge voll versteuern und sich mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung absichern.
Das Wichtigste in Kürze
Beamt:innen, die in Ruhestand gehen, erhalten Pensionen.
Diese fallen üblicherweise höher aus als Renten.
Jedoch haben Pensionär:innen auch zusätzliche Ausgaben.
Beamte – also Angestellte im öffentlichen Dienst – erhalten in der Regel eine Pension, wenn sie ihren Soll an Arbeitsjahren erfüllt haben. Dieser liegt meist sehr viel höher als die durchschnittliche gesetzliche Rente. Dies bedeutet aber auch, das Pensionär:innen andere höhere Kosten zu tragen haben.
Im Video: Das sind die häufigsten Irrtümer über die Rente
Das sind die häufigsten Irrtümer über die Rente
Unterschied zwischen Rente und Pension
Die Pension (oder Ruhegehalt) ist das steuerfinanzierte System für Beamt:innen und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Rente hingegen ist die beitragsfinanzierte Alterssicherung für Arbeitnehmer:innen.
Der größte Unterschied zwischen den beiden Altersbezügen ist in der Höhen zu finden. Ein Wechsel von der gesetzlichen Rente in die Beamtenversorgung ist nicht möglich – umgekehrt allerdings schon.
Die Pension
Meist fällt eine Pension deutlich höher aus als die gesetzliche Rente, denn die Beamtenversorgung würde neben der Regelsicherung auch die Zusatzsicherung der deutschen Alterssicherung abdecken, wie "Business Insider“ unter Berufung auf "T-online“ schreibt. Hierfür gebe es für Beamt:innen keine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung.
Auch werden Krankheits- und Pflegekosten nur teilweise vom Staat übernommen. Daher müssten Pensionär:innen eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Zudem würden die Bezüge voll versteuert.
Rund 71,75 Prozent des Bruttogehalts erhalten Beamt:innen, wenn sie in Ruhestand gehen. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen diese 40 Dienstjahre erreichen.
Pensionär:innen, die vorher als Erwerbstätige im mittleren und einfachen Dienst tätig waren, konnten im Jahr 2021 mit einer durchschnittlichen Pension in Höhe von 2.318 Euro monatlich rechnen; im gehobenen Dienst waren es 3.339 Euro und im höheren Dienst 4.973 Euro.
Je nach Beschäftigungsbereich und Qualifikation richten sich letztlich die Höhe der Ruhegehälter und können daher stark voneinander abweichen.
Die Rente
Rentner:innen, die vorher mindesten 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können maximal 3.241,80 Euro monatliche Rente bekommen. Allerdings entspricht dies eher der Seltenheit.
Wie aus dem "Rentenversicherungsbericht 2022" hervorgeht, liegt die durchschnittliche Altersrente von Männern bei rund 1.226 Euro im Monat und Frauen 803 Euro. Der Gesamtdurchschnitt lag bei 990 Euro Rente monatlich.
Somit müssten durchschnittliche Arbeitnehmer rund 78 Jahre lang arbeiten, um den Rentenanspruch in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten, wie "Bild" berechnet hat.
Außerdem seien rund 22,4 Prozent der über 80-jährigen in Deutschland von Altersarmut betroffen, bestätigt das "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" (BMFSFJ).
Übersteigt der steuerpflichtige Teil der Renteneinkünfte den sogenannte Grundfreibetrag (Ledige: 10.347 Euro/Jahr; Verheiratete: 20.694 Euro), werden Rentner:innen zudem verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
- Verwendete Quellen:
- Bild: "So gut geht es nur Beamten!"
- BMAS: "Bericht der Bundesregierung"